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Omega-3-Fettsäuren

Die in unserer Nahrung enthaltenen mehrfach ungesättigten Fettsäuren haben in den letzten Jahren zunehmendes Interesse bei Wissenschaftlern und in der Industrie geweckt. Mittlerweile liegen über 5000 wissenschaftliche Publikationen vor, die Auskunft über die gesundheitsfördernden Effekte von Omega-3-Fettsäuren geben. Omega-3-Fettsäuren - insbesondere die langkettigen Vertreter Eicosapentaensäure (EPA) und Docosahexaensäure (DHA) - sind für Wachstum und Entwicklung sowie für die Körperfunktionen und Gesunderhaltung in allen Lebensabschnitten erforderlich. Sie sollten deshalb in der Nahrung aller Menschen in ausreichender Menge enthalten sein.

Von großer praktischer Bedeutung sind Fragen nach der richtigen Fettzufuhr sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht (Auswahl der Speiseöle, Fischverzehr, angereicherte LebensmittelFunctional Food sowie Nahrungsergänzungen). Der Verzehr langkettiger Omega-3-Fettsäuren (EPADHA) liegt in Ländern mit relativ geringem Fischverzehr (Deutschland, USA) eher unter 0,1 g pro Tag. Der Arbeitskreis Omega-3 (vgl. Ernährungs-Umschau 2002, Heft 3, Seite 94 bis 98) befürwortet - in Übereinstimmung mit der Ernährungsempfehlung der American Heart Association - die Aufnahme mit der Nahrung von mindestens 0,3 g (EPADHA) pro Tag. Dies entspricht zwei Fischmahlzeiten pro Woche.

Omega-3-Fettsäuren in der Praxis

Die Empfehlung eines höheren Fischverzehrs (mindestens zwei Fischmahlzeiten pro Woche) lässt sich leicht aussprechen. Die Akzeptanz von Fisch – insbesondere von fettreichen Salzwasserfischen – ist jedoch in Deutschland bekanntlich gering. Die zusätzliche Einbeziehung von angereicherten Lebensmitteln mit EPA und DHA kann deshalb aus verschiedenen Gründen eine sinnvolle Perspektive und brauchbare Alternative sein, um die Aufnahme der erwünschten Omega-3-Fettsäurenmenge (vor allem in Form von EPA und DHA) zu steigern.

Omega-3-Fettsäuren-haltige Produkte wie Brot, Brötchen, Eier, Teigwaren, Margarine und safthaltige Getränke sind bereits auf dem Markt. Dabei stellt der Arbeitskreis Omega-3 unter anderem drei Qualitätsansprüche an solche angereicherten Lebensmittel. Das Lebensmittel, dem Fischöl zugesetzt wird, soll grundsätzlich ein erwünschter Beitrag innerhalb einer ausgewogenen Ernährung sein. Diese Anforderung erfüllen zum Beispiel Getreideprodukte, Milcherzeugnisse und Getränke. Der Fischölzusatz muss entsprechend rückstandskontrolliert und mit ausreichendem antioxidativem Schutz versehen sein. Ebenfalls soll die ernährungsfunktionelle Zutat (hier EPADHA) in einer üblichen Verzehrsportion (zum Beispiel 2 Scheiben Brot) mindestens 25 Prozent der präventiven Zufuhrempfehlung für langkettige Omega-3-Fettsäuren (EPADHA) decken.

Der Unterschied zwischen Omega-3-Fettsäure-haltigen Lebensmitteln und einem Nahrungsergänzungsmittel (Fischölkapseln) besteht darin, dass mit letzterem höhere diätetisch-präventive Zufuhrempfehlungen erreicht werden können. Das gilt insbesondere zur gezielten diätetischen Versorgung in der Schwangerschaft. Auch situativen und individuellen Bedingungen (häufige Reisetätigkeit und Außer-Haus-Verpflegung, reduzierte Energie- und Lebensmittelaufnahme bei Reduktionsdiäten und im höheren Lebensalter) sowie höherer gezielter Zufuhr bei vorhandenem Risikofaktor für eine koronare Herzkrankheit kann mit Kapseln unter Umständen besser entsprochen werden.

Fazit: Um die Versorgung mit Omega-3-Fettsäuren (EPADHA) sicherzustellen, ist auch ein gemischtes Versorgungskonzept denkbar und praktikabel, zum Beispiel wöchentlich mindestens einmal Meeresfisch, täglich ein Omega-3-Fettsäuren-haltiges Functional Food, die bevorzugte Verwendung von alpha-Linolensäure-reichen Pflanzenölen (wie Rapsöl) sowie situativ, wie oben beschrieben, die nahrungsergänzende Kapseleinnahme.